Kosten
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Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kann in der Regel problemlos mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen benötigt werden.
Die Behandlungskosten richten sich nach den neuen Leistungen und Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Erstgespräche biete ich innerhalb von 2 Wochen an.
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Ähnlich wie bei Privatversicherten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Regel problemlos übernommen und richten sich nach den neuen Leistungen und Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Erstgespräche biete ich innerhalb von zwei Wochen an.
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Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Kassenzulassung kann die Behandlung direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Das bedeutet: Für Sie entstehen keine Kosten.Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Leistungen, die im Rahmen einer Psychotherapie notwendig sind – von den ersten Sprechstunden und probatorischen Sitzungen über die Diagnostik bis hin zur bewilligten Therapie selbst.
Nach den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam entschieden, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Wenn ja, stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Nach der Bewilligung kann die Therapie beginnen und ich rechne alle Sitzungen direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Sie müssen sich um keine Formalitäten kümmern – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
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Folgende Leistungen müssen als Selbstzahlerleistung privat bezahlt werden:
Systemische Einzeltherapie für Erwachsene (ab 21 Jahren)
Systemische Familientherapie mit Erwachsenen
Systemisches Elterncoaching ohne Einbezug der Kinder
Aus verschiedenen Gründen können Sie sich natürlich auch dafür entscheiden, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie privat zu bezahlen. Die Behandlungskosten richten sich nach den neuen Leistungen und Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).